Lösungen

Unsere Lösungen: Wasserhygiene und Technik


GRUNDLAGE
Wasserbeprobung

Gemäß Trinkwasserverordnung hat in öffentlichen Gebäuden 1x jährlich eine Wasserbeprobung stattzufinden. In privatwirtschaftlichen Immobilien müssen diese regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) durchgeführt werden.

Befinden sich Objekte im (Um-)Bau bieten sich Präventionsbegehungen 
an! Vorsorgen und richtig planen ist i.d.R. günstiger, als später – ggf. nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt – technisch sanieren zu müssen. 

URSACHE
Gefährdungsanalyse

Liegt bei der Beprobung ein auffälliger Befund vor, werden i.d.R. Gefährdungsanalysen angeordnet. Dann ist der Druck hoch!
Gerne helfen wir Ihnen, die Vorgaben zu erfüllen und Ihre Anlage wieder gesetzeskonform zu betreiben.
Eine im Rahmen der Wartung durchgeführte Gefährdungsanalyse nach BTGA ZVSHK VDI 6023-Blatt 2 deckt Risiken bereits vorab auf!
Schützen Sie Ihre Liegenschaften vor Legionellen, die in warmaufbereitetem Wasser entstehen können. 

VORSORGE
Inspektion und Wartung

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen sichern Ihre Anlage ab!

Die ganzheitliche Betrachtung und die Durchführung von hygienischen und technischen Maßnahmen helfen Ihnen Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen.
Gerne schulen wir auch Ihr Personal vor Ort, um auch im täglichen Ablauf die richtigen Entscheidungen im Umgang mit der Trinkwasseranlage zu treffen.

Unsere Einsatzgebiete

 Wir bieten unsere Dienstleistungen für zahlreiche Institutionen, Einrichtungen und private Haushalte an. 

 

Immobilien von Privatpersonen &

Hausverwaltungen

Als Eigentümer eines Eigenheimes erfordern verschiedene Lebenssituationen entschlossenes Handeln, um die Familie zu schützen. Ist der eigene Nachwuchs eingezogen oder habe ich Risikopatienten im Haus? Vermieter oder Hausverwalter sind darüber hinaus rechtlich verpflichtet, stets reines Trinkwasser für die Bewohner zu garantieren. Eine 3-jährliche Beprobung ist Pflicht; eine regelmäßige hygienische sowie technische Wartung sichert perfekt ab! Gerne beraten wir Sie.

Kindergärten, Schulen &

andere öffentliche Einrichtungen

Besonders schutzbedürftige Menschen, wie Kinder, Alte und Kranke bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit! Die letzte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung trat am 03.Januar 2018 in Kraft – aber nicht erst seitdem haften die Betreiber und Verwalter für die Wasserhygiene in öffentlichen Gebäuden.

Schwimmbäder, Hotels &

Gaststätten

In der heutigen Zeit, in der sich gerade schlechte Nachrichten durch die verschiedenen Social Media Kanäle mit hoher Geschwindigkeit verbreiten, ist es wichtig sich im Vorfeld zu schützen. 

Die konsequente Einhaltung der rechtlichen Vorgaben schützt Sie und Ihr Unternehmen und letztendlich beschert dies Ihren Gästen einen unbeschwerten Genuss Ihrer Dienstleistung.

Krankenhäuser, (Zahn-)arztpraxen &

Pflegeheime

Größtmöglicher Hygienestandard ist Pflicht in diesen hochsensiblen Einrichtungen und sollte selbstverständlich sein.

Leider erkranken jedoch immer häufiger Patienten an verschiedenen Keimen.

Sichern Sie sich bei der Trinkwasserhygiene ab und sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten der Unterstützung und entlasten Sie damit Ihr Personal.


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