Wir bieten unsere Dienstleistungen für zahlreiche Institutionen, Einrichtungen und private Haushalte an.
Als Eigentümer eines Eigenheimes erfordern verschiedene Lebenssituationen entschlossenes Handeln, um die Familie zu schützen. Ist der eigene Nachwuchs eingezogen oder habe ich Risikopatienten im Haus? Vermieter oder Hausverwalter sind darüber hinaus rechtlich verpflichtet, stets reines Trinkwasser für die Bewohner zu garantieren. Eine 3-jährliche Beprobung ist Pflicht; eine regelmäßige hygienische sowie technische Wartung sichert perfekt ab! Gerne beraten wir Sie.
Besonders schutzbedürftige Menschen, wie Kinder, Alte und Kranke bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit! Die letzte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung trat am 03.Januar 2018 in Kraft – aber nicht erst seitdem haften die Betreiber und Verwalter für die Wasserhygiene in öffentlichen Gebäuden.
In der heutigen Zeit, in der sich gerade schlechte Nachrichten durch die verschiedenen Social Media Kanäle mit hoher Geschwindigkeit verbreiten, ist es wichtig sich im Vorfeld zu schützen.
Die konsequente Einhaltung der rechtlichen Vorgaben schützt Sie und Ihr Unternehmen und letztendlich beschert dies Ihren Gästen einen unbeschwerten Genuss Ihrer Dienstleistung.
Größtmöglicher Hygienestandard ist Pflicht in diesen hochsensiblen Einrichtungen und sollte selbstverständlich sein.
Leider erkranken jedoch immer häufiger Patienten an verschiedenen Keimen.
Sichern Sie sich bei der Trinkwasserhygiene ab und sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten der Unterstützung und entlasten Sie damit Ihr Personal.
mbw GmbH
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